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Glücksspielstaatsvertrag
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18.09.2014, 11:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2014 11:56 von Alex76.)
Beitrag #27
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RE: Glücksspielstaatsvertrag
mybet Holding SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Rechtssache
18.09.2014 12:49 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Kiel, 18. September 2014 - Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (5L 1428/14.WI) verzögert die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport für frühestens heute angekündigte Ausgabe von Sportwettkonzessionen. Von dieser Verzögerung ist auch die Konzerngesellschaft der mybet Holding SE betroffen, die zu den 20 ausgewählten Wettanbietern gehört, die eine Konzession erhalten sollen (vgl. dazu Ad hoc-Mitteilung vom 2. September 2014). Alle Verfahrensbeteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, woraufhin das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Hängebeschluss aufheben kann. Zu welchem Zeitpunkt die Konzessionen nun vergeben werden, ist für die mybet Holding SE nicht absehbar. Ein von der Behörde im Rahmen des sogenannten Auswahlverfahrens abgelehnter Bewerber um eine Konzession hatte beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Antrag auf Eilrechtsschutz eingereicht. Das Verwaltungsgericht erließ am gestrigen Tage in dieser Sache nun einen sogenannten Hängebeschluss, mit welchem dem Innenministerium gerichtlich aufgegeben wird, bis zum Abschluss des anhängigen Eilverfahrens die Konzessionsvergabe auszusetzen. Alex76 |
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